Das ist Deutschlands Ufo Akte

Update vom 2.11.2014:

5 Jahre nachdem die CDU Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann Ihre Anfrage an den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags richtete, fragten wir noch einmal bei ihr nach. Wir erhielten Frau Connemanns Antwort in Form einer PDF, die sie vor dem Umbau ihrer Webseite noch online hatte, dort heute aber nicht mehr auffindbar ist. Für alle Interessierten, und zur Vollständigkeit halber, stellen wir Ihnen Frau Connemanns Informationen, wie es zu der Anfrage im November 2009 kam, hier nun online zur Verfügung:

Sachstand zum sogenannten UFO-Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vom 27.10.2014 (PDF, 2 Seiten; 68,4 KB)

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Deutschland diskutierte vergangene Woche über das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste (WD) betreffs „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“.  Die Medien machten daraus schnell die „Ufo-Akte“.  Das Gericht befand, dass  das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) keine Anwendung auf mandatsbezogene Unterlagen der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes des Deutschen Bundestages findet. Wir berichteten hier: http://www.ufo-information.de/index.php/aktuelles/weblog/313-ufo-akten-deutschland

Die Ausschreibung bleibt demnach unter Verschluss. Vorerst. Denn wie wir ebenfalls berichteten plant der Kläger Frank Reitemeyer in Berufung gehen zu wollen (http://www.ufo-information.de/index.php/aktuelles/weblog/315-ufo-akten-bundestag).

Uns von ufo-information.de war das nicht genug. Wir begannen eigene Recherchen hinter den Kulissen des Deutschen Bundestags und wurden fündig. „Das Urteil vergangene Woche hat festgestellt, dass Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags nur dessen Abgeordneten zugänglich sein sollen. Das hat grundsätzlich erst einmal nichts mit irgendwelchen geheimen UFO Akten zu tun, sondern ist ein allgemeines Urteil über den Umgang mit allen Ausarbeitungen des WD. Das kann man im Sinne einer offenen Demokratie nun gut oder schlecht finden. Zu behaupten, hier ginge es aber darum UFO-Akten geheim zu halten, ist grundsätzlich falsch!  Für uns war also klar welchen Weg wir gehen mussten um an den Inhalt der Ausarbeitung zu kommen. Dank „Vitamin B“ ist uns das nun auch gelungen. Ich bitte um Verständnis, dass wir keine näheren Angaben zu dem Wie und vor allem Wer machen werden. Außerdem werden wir die Ausarbeitung nicht veröffentlichen. Mit dem Urteil vergangene Woche würden wir uns strafbar machen, das wollen wir nicht “, so Dennis Kirstein von ufo-information.de.

Die Ausarbeitung wurde im November 2009 von zwei Mitarbeitern des WD verfasst und der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann zur Verfügung gestellt, die diese wenige Monate vorher in Auftrag gegeben hatte.

Von unserer Kontaktperson erfuhren wir im Vorfeld bereits: „Ich habe mir die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste kommen lassen. Solche Ausarbeitungen dürfen (eigentlich, ui.de) nicht weitergegeben werden. Die konkrete Ausarbeitung ist Gegenstand eines Rechtsstreites. Die Ausarbeitung wurde von zwei Mitarbeitern erstellt und im November 2009 abgeschlossen. Sie wurde den Fachbereichen Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie Bildung und Forschung zugeordnet.“

Weitaus interessanter ist die Tatsache, dass die Ausarbeitung insgesamt gerade einmal aus 7 Kapiteln und insgesamt nur 5 Seiten besteht, d.h. nicht einmal eine Din-A4 Seite je Kapitel. Ebenso dünn wie die Seitenzahl ist auch ihr Inhalt. Unser Kontakt sprach in diesem Zusammenhang von „völlig belanglos“ und er sollte Recht behalten. „Als wir von ui.de anfingen dem Thema nachzugehen verspürten wir durchaus ein Interesse an möglicherweise öffentlich nicht bekannten Vorschriften der Bundesregierung für den Umgang mit Sichtungen unidentifizierter Flugobjekte aller Art. Die Ausarbeitung bietet hierzu aber keinerlei Antworten, sie ist selbst für kritische Ufo-Phänomen-Forscher äußerst enttäuschend“, so Kirstein.

Laut Wikipedia sind die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD) eine Einrichtung, die es dem einzelnen Bundestagsabgeordneten ermöglichen soll, sich unabhängig von der Sachkompetenz der Bundesministerien unparteiisch zu bestimmten Themen zu informieren. Wichtig dabei ist zu wissen, dass der WD in der Regel nicht selbst forscht, sondern den Stand der Forschung, Gesetzgebung und Rechtsprechung verständlich und übersichtlich darstellt.

Unser Kontakt hierzu: „Die Ausarbeitung ist lediglich eine Aneinanderreihung von bekannten Gesetzestexten und öffentlich zugänglichen Aussagen und Mitteilungen verschiedener Deutscher Regierungen. Darin ist absolut nichts Geheimes. Wenn man im Internet zu diesen Themen bei einer Suchmaschine sucht findet man quasi alle Inhalte und viel mehr dieser Arbeit“.

Was bleibt ist die Erkenntnis dass wieder einmal viel Rauch um Nichts gemacht wurde. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg dient nicht einer Ufo-Verschwörung der Bundesregierung und der Inhalt der Ausarbeitung ist „völlig belanglos“ und erinnert mehr an die Zusammenfassung einer einstündigen Internetrecherche mit Quellenangaben.


Nachtrag 22.11.: Da aus dem Text nicht richtig ersichtlich war wie viele Seiten die Ausarbeitung nun tatsächlich umfasste, hier die korrekte Angabe: 1 Seite Deckblatt + 1 Seite Inhaltsangabe + 5 Seiten Reintext. Insgesamt also 7 Seiten. Von anderen Quellen wissen wir, dass von 10 Seiten der Ausarbeitung gesprochen wird. Das können wir jedoch nicht bestätigen.

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